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Gerhard Dexers Begründung für seine
Vertragsforderung vor dem Kampf am 12-04.2003
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Ich habe weder einen Kampf abgesagt, noch liege ich nachts wach, sondern möchte mich lediglich juristisch absichern. Meine Anwältin hat mir zu einer Vereinbarung geraten, da sie der Meinung ist, durch negative Aussagen der gegnerischen Anwälte bzgl. des kommenden Kampfes anlässlich der Letzten Verhandlung, sich die Hr. Krsikapa und Ettl aus der zivilgerichtlichen Verantwortung stehlen zu wollen. Warum die Vereinbarung erst jetzt aktuell wurde, ergibt sich aus der Tatsache, dass Krsikapa und M.Ettl erst nach einer Bedennkzeit in Berufung gegangen sind. Wenn die beiden Herren ihre gerechten Urteile angenommen hätten, gäbe es auch keine Probleme mehr. Es besteht somit bis zur Berufungsverhandlung ein schwebendes Verfahren. Genaue Urteile, sowie die Höhe diverser Forderungen, wird ohnehin erst das Gericht entscheiden. Es geht zivilgerichtlich um eine wesentlich höhere Summe, als die € 15.ooo.- Siegesprämie. Nachdem die Vereinbarung veröffentlicht wurde, kann sich ein jeder, von der ohneweiteres zu unterzeichnenden Form, selbst überzeugen. Gerhard Dexer!
Vereinbarung
Für den Fall, dass der Kampf zwischen Herrn Gerhard Dexer und Herrn Predrag Krsikapa am 12.04.2003 stattfindet, verzichten wir in einem Zivilverfahren über die Ansprüche des Herrn Gerhard Dexer auf einen Einwand in der Form, dass Dauer- und Spätfolgen erst durch den nunmehrigen Kampf entstanden sind, ebenso, dass durch allfällige hinzukommende Verletzungen die noch offenen Ansprüche aus dem Titel Schmerzengeld, Verdienstentgang sowie Dauerfolgen des Herrn Gerhard Dexer in irgendeiner Weise geschmälert werden.
Graz, 07.04.2003 |
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Weiters zeigt sich auf der
www.freefight.at ganz deutlich warum
Gerhard Dexer auf einen derartigen Vertrag bestehen muß: |
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An den Mann ohne Ehre: Gerhard Dexer Zivilrechtliche Ansprüche kannst du gerne stellen, aber nicht bei uns sondern beim Gericht für Zivilrechtssachen in Graz. Die werden das sicher unobjektiv verhandeln. Des weiteren geben sie an, ohnehin bereits € 5000.- bezahlt zu haben. Mehr gibt es von ihrer Seite nicht!!
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Da nunmehr die gesamten Verfahrenskosten, sowie die Kosten der Anwälte etc...,
durch die Berufung der Gegner in der Schwebe sind, war für uns wie oben
angeführt vorzugehen. Zur Ehre möchte ich auf den feigen Vorfall vom
04.08.2001 verweisen. Ettl hat mich damals auch herausgefordert!
Er wollte
sogar eine Halle mieten und alle gratis einladen. Hat er Angst gehabt, weil es
nie dazu kam? Es war richtig, dass ich 2001 zurückgetreten bin, mit solchen
Leuten gibt es nur Probleme. Vertrauensvorschuss ist hier unangebracht.
Übrigens, Ettl hat damals die Urteile überall veröffentlicht, er sollte dies
wieder machen.
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